Aktuelle Information für Dozenten
Um durch die aktuelle Krise verursachte finanzielle Einbußen zu reduzieren, steht das Soforthilfeprogramm des Landes bereit. Die Soforthilfe beträgt für 3 Monate bis zu 9.000 EUR für antragsberechtigte Soloselbständige. Bürokratiearm kann der Antrag in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.
Ablauf des Verfahrens
- Antragsformulare sind beim Wirtschaftsministerium abrufbar.
- Die Einreichung der Anträge erfolgt als Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de. Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung an die L-Bank weiter.
Die Corona-IHK Hotline 0731 173-333 ist für Fragen freigeschaltet. Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.