Vom Kirchenbuch zum Ortssippenbuch
Kirchenbuchabschriften (Kirchenbuchverkartung)
Unter Kirchenbuchverkartung versteht man die Übertragung der hand-
schriftlichen Original-Einträge in Kirchenbüchern in ein gut
lesbares Schriftstück (Transskription). Früher wurde mit Karteikarten
und Schreibmaschine gearbeitet, heute werden Textverabeitungsprogramme
und Genealogie-Datenbankprogramme verwendet. Durch EDV-Unterstützung
wird die Arbeit erheblich erleichtert. Korrekturen und Fortschreibungen
sind einfacher möglich.
Die Kirchenbuchverkartung ist eine wesentliche Basis für die Erstellung von
Ortsfamilien- und Ortssippenbüchern.
Grundlegende Arbeitsschritte hierzu sind:
- Abschrift mit einem Textverarbeitungsprogramm
- Korrekturlesen durch weitere Personen
- Identifizieren nicht entzifferbarer Stellen durch Vergleich mit
anderen Quellen.
- Ausdruck der Kirchenbuchabschrift
- Normieren von Familien- und Ortsnamen
- Erstellen eines Namensregisters
- Zuordnung von Sterbedaten zu Geburten
- Zuordnung von Ehegatten zu Ehen
- Zuordnung von Kindern zu Ehen (Familien)
- Zusammenfassen der Sippen des Ortes
- Erstellen eines Ortsregisters
Bei Genealogy Net wurden Hinweise zur Verkartung von Kirchenbüchern
zusammengestellt.
Mindestens folgendes erfassen:
Angaben zum Kirchenbuch
- Kirchengemeinde
- Band
- Zeitraum
- Archiv
Einträge
- Register
- Jahrgang
- Seiten Nr. (bei doppelseitigen Tabellen beide Seiten)
- lfd. des Eintrages
- Originaltext
Übernahme des Originaltextes soweit möglich ohne Änderungen, d.h.
ggf. auch mit Fehlern.
Spätere Ergänzungen im Kirchenbuch in runde Klammern ans
Ende setzen. Eigene Bemerkungen und Notizen kennzeichnen.
Bei Einträgen in Tabellenform für jede Spalte eine neue Zeile
beginnen, ggf. Spaltenbezeichnung mit Doppelpunkt davor setzen.
Von der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e.V.(ASF) sind
Empfehlungen zur Erarbeitung und Gestaltung von Einwohnerbüchern
ausgearbeitet worden.
Bei "Genealogie Net" finden sich auch Beipiele zu Ortsfamilienbüchern.