Das "Nonnenhöflein" in Aglasterhausen

Erbbestandsbrief (Abschrift)


   Wir zur Churpfälzisch Geistlichen Administration Verordnete Präsident und Räthe,
Urkunden und Bekennen hiermit, demnach Wir das künftige Martiny seines Temporal Bestands zu Ende gehende wir diesem Erbbestand gewesene in Neun und ein halb Morgen gebauten Äckern und Wiesen, samt der Wüstung aufs Höchste in zwölf Morgen bestehendes sogenannte Nonnen-Güthlein zu Aglasterhausen hin wieder Öffentlich versteigen und dem Johann Michael Leibensberger als Meistbietenden Erbbeständlich überlassen, als Verleihen wir Ihm, dessen Ehefrau und Ihre Leibes Erben in finea rekta besagtes Nonnen-Güthlein, in einem wahren Erbbestand hiermit also und dergestalten, dass Sie
  1. Solches zu Ihren Händen Nehmen, nach Baumanns und Erbbestands Recht inhaben, Nutzen und Wissen.
  2. In guten Bau und Besserung bringen und Erhalten.
  3. Nichts davon ab noch neue Beschwerden auf Selbiges kommen lassen, was aber Rechtmässig darauf erwachsen, ohne Schmählerung der Pacht prästieren und damit
  4. Nichts davon Verlohren gehe, dasselbe von 15 zu 15 Jahren auf eigene Kosten Renovieren lassen und von Besehener Erneuerung ein Gerichtlich Exemplar zur Geistlichen Administration Einschicken.
  5. Das Güthlein nicht versetzen, verpfänden, vertauschen, vermachen, noch ohne der Geistlichen Administration Consens und Entrichtung des Laudemy (Amtsweges?) verkaufen sollen und so viel.
  6. Den dafür gebottenen Erbkaufschilling der zweihundertzwanzig Gulden betrifft, so sollen Sie solchen entweder jezo zur Schafney ab, und diese selbige anlegen, oder aber von ihren eigenen Güthern gerichtlich versichern und bis zur Zahlung Landläufig dahier verpensionieren, sodann
  7. Von und ab dem Genuss oft erwähnten Güthlein Jährlich auf Martiny und künftigen Jahr zum Ersten Mal zu besagten Schafnerey an guter Dörrer speichermassiger Frucht, Vier Malter Korn, Vier Malter Spelz und Vier Malter Haber mit Ihrer Fuhr und Kosten Liefern, und Sie dagegen weder Hagel, Heer und Misswachs noch sonstige Zufälle, wie die sich Ersteren ersonnen, oder erdacht werden mögen, ferner noch davor Befreiung, sondern da fern Sie hieran zwei Jahr hintereinander Säumig erfunden oder sonsten einem Vorbeschriebenem Punkt zu wiederhandeln würde, das Güthlein mit aller Blum und Besserung der Schafnerey Lobenfeld unentgeldlich wieder heim gefallen, und dieselbe anderwärts damit zu halten und zu walten, auch wegen des allenfalls erwachsenden Rückstandes Kosten und Schaden, sich an Ihn dem Erbbeständer anderen Eigentümlichen Güthern zu erholen befügt sein, ungehindert Männliches gefährden.
Zu wahrer Uhrkund ist dieser Erbbestandsbrief unter der Geistlichen Administation Unterschriften und Insiegel hierüber also ausgefertigt, und abgedachten Erbbeständeren gegen reversal so zugestellet worden.

So geschehen Heidelberg, den 28 September 1739

   Churpfalz Geistliche Administation

   Präsident und Räte